Bauherren. Absteckung Einmessung Vermessung


Von der Planung bis zur Einmessung Ihres Gebäudes stehen wir Ihnen stets hilfsbereit zur Seite.

Basis für die erfolgreiche Realisierung eines Bauvorhabens ist eine gute Planung. Als Grundlage für die Planung ist der Katasterauszug häufig nicht ausreichend. Wir können Ihnen eine fundierte Planungsgrundlage mit allen notwendigen Informationen, z.B. den Geländehöhen und Kanalauskünften etc., zur Verfügung stellen.

In Verbindung mit der konkreten Planung Ihres Bauvorhabens können wir daraus dann den Amtlichen Lageplan zum Bauantrag fertigen.

Zu Beginn des Bauprozesses muss das Bauvorhaben in die Örtlichkeit übertragen werden. Muss das Baufeld für die Bebauung noch vorbereitet werden oder muss eine Baugrube ausgehoben werden, ist zunächst eine grobe Absteckung sinnvoll. Damit wird gewährleistet, dass die entsprechenden Maßnahmen an der richtigen Stelle durchgeführt werden und unnötige Kosten aufgrund nachträglicher Korrekturen vermieden werden können. Bei der groben Absteckung kennzeichnen wir die geplanten Gebäudeecken mit Pflöcken. Die präzise Platzierung des Bauvorhabens erfolgt mit einer feinen Absteckung. Hierbei übertragen wir die Lage und Höhe des Bauvorhabens in die Örtlichkeit, i.d.R. mit Hilfe eines Schnurgerüsts.

Einige Bauaufsichtsbehörden verlange einen Nachweis über die Absteckung oder einen Nachweis, dass das Bauwerk nach Lage und Höhe mit der Baugenehmigung übereinstimmt (Sockelabnahme). In diesen Fällen können wir die entsprechenden Bescheinigungen nach § 74 BauO NRW oder § 83 BauO NRW ausstellen.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens können wir dann Ihr fertiges Gebäude zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einmessen. Die Notwendigkeit der Gebäudeeinmessung ergibt sich aus § 16 Abs. 2 VermKatG NRW: „Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so haben die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer […]auf eigene Kosten das Gebäude […] einmessen zu lassen“ 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen während des Bauprozesses gerne für weitere Leistungen und  beratend zur Seite! 



  • Planungsgrundlagen für Architekten

  • Lageplan zum Bauantrag

  • Grenzanzeige

  • Absteckung des Bauvorhabens in der Örtlichkeit

  • Sockelabnahme

  • Gebäudeeinmessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster


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